Lexware-Office-Alternative: Belege sammeln, Buchhaltung der Kanzlei überlassen

Lexware Office – früher lexoffice – ist eine Buchhaltungssoftware für Deutschland: Belege erfassen, mit dem Bankkonto abgleichen, buchen, Rechnungen schreiben. Wenn deine Steuerberatung die Buchhaltung macht, brauchst du davon vor allem den ersten Schritt. Genau den macht Belegsammler.

Kurz gesagt

Lexware Office passt, wenn …

  • du in Deutschland selbst buchst – mit Bankabgleich und Buchungsvorschlägen
  • du Rechnungen, Angebote und Mahnungen schreibst
  • du die Umsatzsteuervoranmeldung und die EÜR selbst machst
  • deine Kanzlei per Steuerberater-Zugang direkt in deine Buchhaltung schauen soll

Belegsammler passt, wenn …

  • deine Steuerberatung die Buchhaltung macht
  • du alle Belege vollständig weitergeben und Rückfragen zu fehlenden Belegen vermeiden willst
  • du keine Buchungsvorschläge prüfen und bestätigen willst
  • du in Österreich, Deutschland oder der Schweiz arbeitest
  • deine Kanzlei mit DATEV, BMD oder einer anderen Software arbeitet – das spielt keine Rolle

Der Unterschied: selbst buchen oder nur sammeln

Lexware Office ist auf automatisierte Buchhaltung ausgelegt: Du verbindest dein Bankkonto, die Software liest deine Belege aus, schlägt Kategorie und Buchung vor und ordnet sie der passenden Zahlung zu. Prüfen und bestätigen musst du die Vorschläge selbst. Das lohnt sich, wenn du deine Buchhaltung selbst machst.

Mit Steuerberatung geht es einfacher. In Belegsammler fotografierst du den Beleg, Betrag, Datum und Lieferant werden erkannt, und du schickst alles gesammelt an die Kanzlei – per E-Mail, auf Wunsch auch im DATEV- oder BMD-Format. Mit welcher Software sie arbeitet, spielt keine Rolle.

Konto und Umsatzsteuer trägt dann die Kanzlei in ihrer Software ein. Im Gegenzug kommen deine Belege vollständig an: Die Liste zeigt dir jederzeit, was noch nicht verschickt ist. So gibt es weniger Rückfragen zu fehlenden Belegen – und das spart der Kanzlei meist mehr Zeit, als das Nachtragen kostet.

Für Österreich und die Schweiz

Lexware Office ist laut Hersteller „ausschließlich für die Nutzung in Deutschland geeignet“. Belegsammler kommt aus Graz und ist für Österreich, Deutschland und die Schweiz gemacht: Die Belege gehen per E-Mail an jede Kanzlei – für Kanzleien mit BMD auf Wunsch auch als BMD-Buchungsdatei.

Vergleich auf einen Blick

  Belegsammler Lexware Office
Kein Buchhaltungswissen nötig ✅ ⚠️
Buchungsvorschläge prüfen und bestätigen
Web-App = Mobil-App (gleiche Bedienung) ✅ ⚠️
App mit „allen wichtigen Funktionen“
Einstiegspreis ✅
ab 1,99 €/Mo netto · 19,99 €/Jahr
❌
Belege ab Tarif S: 7,90 €/Mo netto
Trial ✅
40 Tage
✅
30 Tage, alle Funktionen
Versand an die Kanzlei aus der App heraus ✅
E-Mail mit Zustellstatus
⚠️
Steuerberater-Zugang und DATEV statt E-Mail
DATEV-Export ⚠️
Belegbilder-Import
✅
BMD-Export (AT) ⚠️
einfache Buchungsdatei
❌
nur für Deutschland
iOS-App ✅ ✅
Android-App ⚠️
nur PWA
✅
Umsatzsteuersatz erfassen ❌ ✅
Buchhaltungskonto zuordnen ❌ ⚠️
Kategorie per KI-Vorschlag bestätigen
Rechnungen schreiben ❌ ✅
ab Tarif M

Lexware-Office-Angaben am 9. Oktober 2026 auf lexware.de geprüft, reguläre Preise ohne Aktionsrabatt. Die Zeilen zu Bedienung und Buchhaltungswissen sind unsere Einschätzung, keine Anbieterangabe. Preise und Funktionsumfang ändern sich – für den tagesaktuellen Stand hilft nur ein Blick auf die Website des Anbieters.

Was kostet das Belegesammeln?

Belegsammler

  • Basic – 1,99 € netto/Monat, bis 10 Belege pro Monat
  • Plus – 3,99 € netto/Monat, bis 30 Belege pro Monat
  • Pro – 6,99 € netto/Monat, unbegrenzte Belege
  • Im Jahresabo 19,99 / 39,99 / 69,99 € netto
  • 40 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte

Lexware Office

  • Belegerfassung ab Tarif S: regulär 7,90 € netto/Monat
  • Rechnungen schreiben ab Tarif M (12,90 €), EÜR und Umsatzsteuervoranmeldung ab Tarif L (21,90 €)
  • Monatlich kündbar, kein Gratis-Tarif
  • 30 Tage kostenlos testen, mit allen Funktionen

Lexware bietet zeitweise Aktionsrabatte an, im Oktober 2026 etwa 50 % für die ersten drei Monate.

Häufige Fragen

Ist Lexware Office dasselbe wie lexoffice? +
Ja. lexoffice heißt inzwischen Lexware Office – es ist dieselbe Software. Wer nach einer lexoffice-Alternative sucht, findet auf dieser Seite also denselben Vergleich.
Kann ich Lexware Office in Österreich oder der Schweiz nutzen? +
Laut Lexware ist die Software ausschließlich für die Nutzung in Deutschland geeignet. Belegsammler kommt aus Graz und funktioniert in Österreich, Deutschland und der Schweiz: Deine Steuerberatung bekommt die Belege per E-Mail, egal mit welcher Software sie arbeitet.
Kann Belegsammler Lexware Office ersetzen? +
Wenn deine Steuerberatung bucht und du Lexware Office vor allem nutzt, um Belege zu sammeln und weiterzugeben: ja. Für Rechnungen, Bankabgleich, EÜR oder Umsatzsteuervoranmeldung: nein – das macht Belegsammler bewusst nicht.
Was bekommt meine Steuerberatung von Belegsammler? +
Alle Belege gesammelt per E-Mail – als ZIP mit CSV-Tabelle, auf Wunsch auch im DATEV- oder BMD-Format. Konto und Umsatzsteuer ordnet sie selbst zu. Dafür kommen die Belege vollständig an, und Rückfragen zu fehlenden Belegen werden seltener.