Häufige Fragen

Alle Antworten rund um Belegsammler an einem Ort.

Wie funktioniert die automatische Belegerkennung? +
Belegsammler nutzt Azure Document Intelligence (ein KI-Dienst von Microsoft) mit dem vortrainierten „Receipt"-Modell. Nach dem Upload wird der Beleg automatisch analysiert – Betrag, Datum und Lieferantenname werden erkannt und in die Felder eingetragen. Du kannst die Werte jederzeit manuell korrigieren.
Wo werden meine Daten gespeichert? +
Alle Daten – Belege, Fotos und Kontoinformationen – werden ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union gespeichert (Supabase EU-Region). Wir verwenden keine US-Only-Dienste für personenbezogene Daten. Die Verarbeitung entspricht der DSGVO.
Kann ich jederzeit kündigen? +
Ja, du kannst deinen Plan monatlich kündigen. Es gibt keine Mindestlaufzeit. Nach der Kündigung bleibt dein Zugang bis zum Ende des bezahlten Zeitraums aktiv.
Was passiert nach den 40 Tagen Trial? +
Nach dem Trial musst du einen Bezahlplan wählen, um weiterhin Belege erfassen zu können. Deine bisherigen Belege bleiben erhalten – du hast also keine Daten verloren. Ohne aktiven Plan kannst du vorhandene Belege weiterhin einsehen und exportieren.
Wie exportiere ich Belege an meinen Steuerberater? +
In der App unter „Export" wählst du den gewünschten Zeitraum (z. B. ganzes Quartal) und das gewünschte Format: einfacher ZIP-Export, DATEV- oder BMD-Export. Belegsammler erstellt daraus automatisch ein Archiv mit allen Originalbelegen und der passenden Buchungsdatei. Dieses kannst du direkt per E-Mail an deine hinterlegte Steuerberater-Adresse schicken.
Was ist der DATEV-Export und was ist enthalten? +
Der DATEV-Export erstellt ein Archiv im Format des DATEV-Belegbilderimports über die DATEV XML-Schnittstelle online (DXSO v06.0). Enthalten sind alle Belegfotos deines gewählten Zeitraums sowie ein document.xml-Manifest, das jeden Beleg eindeutig referenziert. Dein Steuerberater kann das ZIP direkt in DATEV importieren – die Belege landen automatisch der richtigen Buchung zugeordnet in der Kanzlei-Software, ganz ohne manuellen Abgleich.
Was ist der BMD-Export und was ist enthalten? +
Der BMD-Export ist für Kanzleien gedacht, die mit BMD NTCS arbeiten. Das Archiv enthält eine Buchungsdatei im BMD-Format (Schnittstelle pr08) mit Belegdatum, Betrag und Konten, alle zugehörigen Belegfotos sowie eine kurze Import-Anleitung. Die Buchungen laufen über ein Interims- und Gegenkonto, das du optional in den Einstellungen an die Kontenstruktur deiner Kanzlei anpassen kannst.
Gibt es eine Android-App? +
Noch nicht – aktuell gibt es die native App nur für iOS. Über den Browser (belegsammler.eu/app) funktioniert Belegsammler jedoch auf Android genauso, inklusive Foto-Upload und Export. Eine native Android-App ist für eine zukünftige Version geplant.
Kann ich sowohl Eingangs- als auch Ausgangsrechnungen hochladen? +
Ja, absolut. Belegsammler verarbeitet flexibel alle deine Dokumente. Du kannst deine Eingangsrechnungen (Ausgaben und Quittungen) ebenso einfach digitalisieren wie deine geschriebenen Ausgangsrechnungen (Einnahmen und Kundenrechnungen). Wenn du willst, kannst du bei der Erfassung Belege auch als Einnahme kennzeichnen, damit du eine bessere Übersicht hast. Dein Steuerberater erhält am Monatsende alle Belege lückenlos an einem Ort.
Wie gehe ich mit Dauerrechnungen um? +
Ganz einfach: Du erfasst jede Dauerrechnung einmal in Belegsammler – den Rest übernimmt deine Steuerberatung. Dauerrechnungen sind übrigens häufig eine Stolperfalle bei anderen Apps, die dir gleichzeitig einen Überblick über deine Ein- und Ausgaben geben wollen: Oft werden sie nicht als Dauerrechnung erkannt und verfälschen dadurch diese Berechnungen. Belegsammler konzentriert sich bewusst nur auf die vollständige Sammlung aller Belege. Eine Dauerrechnung musst du daher nur einmal erfassen und an deine Steuerberatung weiterleiten – den Rest macht sie, nicht du.
Gibt es einen Unterschied zwischen der iPhone-App und der Web-App? +
Nein, fast gar keinen. Beide Versionen basieren auf demselben Code-Stand. Die Bedienung im Webbrowser am PC und auf dem Handy fühlt sich exakt gleich an. Du musst dich nicht umgewöhnen. Die mobile App ist keine abgespeckte Ergänzung, sondern die vertraute Anwendung für die Hosentasche.
Wie verwalte ich Belege am besten, wenn ich viel unterwegs bin? +
Nutze die Flexibilität beider Welten: Kleine Belege wie Tankrechnungen oder Parkscheine fotografierst du schnell von unterwegs mit deinem iPhone. Größere Dokumente oder digitale PDF-Rechnungen lädst du später übersichtlich am PC in deinem Webbrowser hoch. Alles synchronisiert sich in Echtzeit.
Was passiert, wenn ich einen Beleg versehentlich doppelt hochlade? +
Keine Sorge, dafür sorgt unsere integrierte Dublettenerkennung. Wenn du eine Rechnung versehentlich zweimal erfasst – zum Beispiel einmal als schnelles Foto unterwegs und später noch einmal am Computer –, erkennt das System die Dopplung sofort. Das spart Korrekturschleifen mit deinem Steuerberater.
Muss ich für die Nutzung im Web und am iPhone extra bezahlen? +
Nein. Dein Belegsammler-Abo gilt plattformübergreifend. Du registrierst dich mit deinem Account und kannst dich damit ohne Zusatzkosten sowohl in der iOS-App als auch im Webbrowser am PC einloggen. Deine Daten sind auf allen Geräten sofort synchron.
Warum ist Belegsammler besser als komplexe Buchhaltungssoftware? +
Weil wir dich nicht zwingen, selbst zum Buchhalter zu werden. Bei uns gibt es kein fehleranfälliges Verknüpfen von Bankkonten und keine kryptischen Fehlermeldungen zu offenen Posten. Belegsammler konzentriert sich rein auf das schnelle Erfassen und übersichtliche Sammeln deiner Belege. Sowie den einfachen Export an deine Kanzlei direkt aus der App heraus.
Welchen Nutzen hat die Steuerberatung davon? +
Deine Steuerberatung bekommt von dir vollständige, sauber aufbereitete Belege – dadurch reduzieren sich Rückfragen wegen fehlender Unterlagen deutlich. Die eigentliche Erfassungsarbeit im Buchhaltungssystem bleibt weiterhin größtenteils bei deiner Steuerberatung, denn Belegsammler ersetzt keine Buchhaltungssoftware, sondern liefert nur die Grundlage dafür.
Muss ich Brutto-, Netto-Beträge und die Umsatzsteuer selbst erfassen? +
Nein, absolut nicht. Erstens liest unsere intelligente OCR-Texterkennung den Bruttobetrag automatisch für dich aus. Zweitens dient dieser Betrag in der App ohnehin nur deiner eigenen Übersicht, damit du schnell erkennen kannst, ob du einen bestimmten Beleg bereits erfasst hast. Die detaillierte Aufteilung für die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) übernimmt komplett dein Steuerberater in seiner Kanzleisoftware. Wir wollen, dass du es so einfach wie möglich hast – die bürokratische Arbeit bleibt genau dort, wo sie hingehört.
Wo kann ich mein Abo verwalten, upgraden oder kündigen? +
Immer genau dort, wo du es ursprünglich abgeschlossen hast. Wenn du dein Abo über das Web (per Kreditkarte) gekauft hast, kannst du es im Webbrowser in deinen Kontoeinstellungen verwalten. Hast du das Abo per Face-ID im Apple App Store abgeschlossen, läuft die Verwaltung direkt über deine Apple-ID auf deinem iPhone. Unabhängig davon gilt: Dein Account ist plattformübergreifend. Du kannst Belegsammler auf allen Geräten voll nutzen und deine Daten sind immer überall synchron.
Was ist das Zahlungstracking und wie funktioniert es? +
Das Zahlungstracking hilft dir, den Überblick zu behalten, ob deine Ausgangsrechnungen schon bezahlt wurden – damit keine offene Zahlung untergeht. Du aktivierst die Funktion in den Einstellungen und markierst dann bei den betroffenen Belegen manuell, ob sie bereits bezahlt sind. Es ist eine einfache, freiwillige Unterstützung – kein automatischer Kontoabgleich, sondern eine schnelle Möglichkeit, selbst den Überblick zu behalten, wenn du sie brauchst.
Was ist der Unterschied zwischen den Menüpunkten „Export" und „Belege"? +
Im Menüpunkt „Belege" siehst du immer alle deine erfassten Belege, unabhängig vom Exportstatus. Der Export-Bildschirm zeigt dir dagegen standardmäßig nur die Belege an, die noch nicht exportiert wurden – der Filter steht dort auf „Noch zu exportieren". Du kannst diesen Filter jederzeit ändern, wenn du z. B. bereits exportierte Belege erneut oder mehrfach exportieren möchtest.
Wie lange muss ich meine Belege aufbewahren? +
Das kläre am besten direkt mit deiner Steuerberatung – die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterscheiden sich je nach Land und Belegart. In der Regel übernehmen Steuerberater:innen die Belege ohnehin in ihrem eigenen System und sorgen dort für die gesetzeskonforme Aufbewahrung, sobald sie über Belegsammler exportiert wurden.

Noch Fragen? Schreib uns an support@belegsammler.eu.